Ab dem 25.7.2022 ist es wieder möglich das Working Holiday Visum zu beantragen!
1. Was ist das Working Holiday Visum?
Das Working Holiday Visum sollen jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben Taiwans geben. Sie ermöglichen Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.
2. Was sind die Voraussetzungen um ein Working Holidy Visum zu beantragen?
- Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen es beantragen, wenn sie zum Zeitpunkt der Einreichung in Österreich wohnhaft sind
- Man muss zwischen 18 und 30 sein, wobei das Alter von 30 Jahren darf nicht erreicht werden zum Zeitpunkt der Beantragung
- Das Working Holiday Visum darf nur einmal für sich beantragt werden
3. Welche Dokumente braucht man für das Working Holiday Visum?
- Ausgefülltes und unterschriebenes Online-Antragsformular für das "Working Day Visum"
- 2 aktuelle Passfotos mit weißer Hintergrund, die nicht älter als 6 Monate sind
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Reisepass im Original und 1x Kopie, Reisepass muss leere Seiten enthalten und über eine Gültigkeit von mindestens 1 Jahr verfügen
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Vorlage einer für die geplante Aufenthaltsdauer abgeschlossener alle Risiken abdeckender Reisekrankenversicherung. Diese muss die Kosten für medizinische Heilbehandlungen (stationär und ambulant) im Ausland tragen sowie zu 100 % einen Krankenrücktransport zurück nach Österreich.
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Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 4000 € (z.B. in Form von Bankkontoauszug, Traveller Cheques etc.) oder Rückflugticket und Nachweis über finanzielle Mittel in Höhe von 2500 €
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Die Beantragungsgebühr beträgt entweder 95€ (Bearbeitungszeit 3 Werktage), oder 142€ (1 Werktag). Es wird gebeten den Betrag in bar zu begleichen
4. Wie kann man die Dokumente einreichen?
Die Dokumente können per Post oder persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung eingereicht werden, es wird empfohlen vor dem Postversand alle Unterlagen für eine Durchsicht per Mail zuzuschicken. Unsere Parteienverkehrszeiten sind 9:00 bis 12:00 von Mo – Fr. Tel: +43-1-212-4720
5. Wie kann man den Reisepass abholen?
Die Abholung des Visums muss eigens arrangiert werden, persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung, per Postabholung, oder es wird bei der Einreichung einen mit Briefmarken frankierten Brief mitgegeben, wo der Empfänger bereits beschriftet steht. Bei einer Sendung innerhalb Österreich bitten wir den Brief mit 8€ zu frankieren, der Reisepass wird ausschließlich mit der Sendeart Einschreibung + Übernahmeschein zurückversendet. Wir weisen darauf hin, bei einer nicht ausreichender Frankierung wird der Brief nicht versandt.
6. Um welche Visumart handelt es sich beim Working Holiday Visum?
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Es handelt sich um ein Besuchervisum mit mehrfacher Aus- und Einreise undist gültig für ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum.
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Nach der Erlangung des Working Holiday Visums ist man berechtigt sich für 180 Tagen in Taiwan aufzuhalten. Bei einem längerem Aufenthalt muss man mindestens 15 Tage vor dem Ablauf der 180 Tage beim Servicezentrum der Nationalen Einwanderungsbehörde eine Visumverlängerung beantragen. Auflistung der zuständigen Anlaufstellen
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Das Working Holiday Visum kann nur 1x verlängert werden, der maximale Aufenthaltsdauer beträgt 1 Jahr.
*InhaberInnen des Working Holiday Visums dürfen während ihres Besuchs eine befristete Beschäftigung ausüben und für einen oder mehrere Arbeitgeber arbeiten.
7. Gibt es ein Limit der Teilnehmer für das Working Holidy Visum?
Das Taipei Wirtschafts- und Kulturbüro in Österreich vergibt jährlich 75 Working Holiday Visum.
8. Darf man während des Working-Holiday-Programms auch in Taiwan studieren?
Für ein richtiges Studium ist das Working Holiday Visum nicht gedacht, jedoch ist es möglich im Rahmen des Working Holiday Visums, Fort- und Weiterbildungen zu machen, die einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie:
- Die Dokumente können postalisch oder persönlich eingereicht werden.
- Beim persönlichen Vorbeikommen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon (+431-2124-720) oder per Email (info@taipei.at)
- Unsere öffentliche Parteienverkehrszeiten sind 9:00 bis 12:00 von Mo – Fr
- Unser Vertretungsbüro behält sich das Recht vor, einen Visumantrag ggf. ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Bei Ablehnung kann die Gebühr nicht zurückerstattet werden. Auch trotz bereits erteiltem Visum kann bei in der Person des Reisenden liegenden schwerwiegenden Gründen die Einreise verweigert werden.